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Frage von Horst E. •

Frage an Christiane Schneider von Horst E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Schneider,
der Winter ist dieses Jahr wieder überraschend früh angefangen und die Straßen sowie die Fuß- und Radwege sind momentan leicht verschneit mit steigender Tendenz.
Nach § 33 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ist auf Fahrbahnen die Hamburger Stadtreinigung und auf Gehwegen sind Anwohner bzw. Grundeigentüber für die Schnee- und Eisbeseitigung eigenverantwortlich zuständig.
Im Winter 2009 / 10 hatten wir ein Chaos auf den Straßen und Gehwegen, weil die Schnee- und Eisbeseitigung nicht funktionierte und sich gefährliche Eiswülste bildeteten. Ich hatte den Eindruck, dass sich keiner verantwortlich fühlte. Ich selbst hatte mir durch 2 Stürze Prellungen zugezogen und kenne aus meiner Nachbarschaft mehrere Bürger, die sich durch Stürze schwerste Verletzungen zugezogen hatten (Bein-, Arm- und sogar Hüftgelenksbrüche), weil die Räumdienste nicht eingehalten wurden.
Hinzu kommt dass die Bezirksämter ihrer Kontroll- und Überwachungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass auch die Anlieger nichts taten, um die Situation zu entschärfen.
Nach § 72 Abs. 1 Nr. 6 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) handelt ordnungswidrig, wer den Pflichten nach § 33 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) nicht nachkommt.
Frage:
Welche Möglichkeiten haben Sie, um Einfluss darauf zu nehmen, dass die Bezirksämter ihren Verpflichtungen nachkommen (Prüfung, Bußgelder wg. Ordnungswidrigkeiten etc.) damit ein Choas wie im letzten Jahr nicht entsteht und sowohl die Stadtreinigung als auch die Anlieger ihren Pflichten nachkommen?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Escher

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Escher,

im Stadtentwicklungsausschuss wurde ausführlich über die problematische Situation des letzten Winters beraten, die wir damals heftig kritisiert hatten.

Der erste Eindruck lässt nun vermuten, dass der Senat seinen Pflichten nachgekommen ist. Die Stadt hat ein wenig "nachgerüstet" was die Ausstattung angeht. Die Reinigung der öffentlichen Verkehrswege wird wieder von der Stadtreinigung selbst und nicht von privaten, beauftragten Streudiensten geleistet. Ob das veranschlagte Budget der Stadtreinigung für einen ebenso langen, schneereichen und kalten Winter wie im letzen Jahr ausreichen wird ist fraglich.

Ich hänge die Pressemitteilung der Behörde der Stadtentwicklung und Umwelt an, in welcher auch Vorgehensweisen und eine Bürgerhotline für die Meldung nicht geräumter Wege aufgeführt sind.

Ich hoffe, Ihre Frage konnte damit ausreichend beantwortet werden. Sollten noch weitere Fragen bestehen, so stehe ich gerne zur Verfügung.
Kommen Sie gut durch den Winter.

Mit freundlichen Grüße
Christiane Schneider

Gemeinsam durch den Winter; 02.12.2010

Der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat in diesem Winter erstmals von der Stadt zusätzliche städtische Aufgaben übernommen. Aber auch die Anlieger sind aufgefordert, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen. Die Bezirksämter haben die Aufsichtspflicht.

Mit einer umfassenden Neuausrichtung des Winterdienstes hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und der Stadtreinigung Hamburg auf Erkenntnisse und Erfordernisse aus dem vergangenen Extremwinter reagiert. Die Aufgaben der Stadt wurden bei der Stadtreinigung konzentriert, für die Gehwege vor der eigenen Tür bleiben aber weiterhin die Anlieger verantwortlich. Es ist damit Aufgabe der Bezirksämter, die Anlieger auf ihre Pflicht hinzuweisen und notfalls auch mit hoheitlichen Mitteln für sichere Gehwege zu sorgen. Grundlage für ein einheitliches Vorgehen dabei ist eine neue Handreichung, die Senatorin Dr. Gundelach heute an die Bezirksämter verschickt hat. Die Handreichung war nach dem letzten Winter von BSU und Bezirksämtern gemeinsam entwickelt worden. Senatorin Gundelach: "Nach der Bündelung der städtischen Zuständigkeiten bei der Stadtreinigung haben wir nun auch für den Bereich der Anliegerverpflichtung einheitliche Vorgaben. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit und mit der Hilfe aller Hamburgerinnen und Hamburger gut durch den Winter kommen."

So sind die Aufgaben im Winterdienst verteilt:
Mehr Winterdienst durch die Stadtreinigung Hamburg
Wie bisher streut und räumt die SRH rund 3.300 Kilometer Fahrbahnstrecke von Hauptverkehrsstraßen und rund 12.000 Fußgängerübergänge wie "Zebrastreifen" und deren Mittelinseln. Erstmalig in diesem Winter streut oder räumt die SRH auch knapp 1.100 Kilometer Gehwege. Dabei handelt es sich um Gehwegstrecken ohne Anlieger (z. B. auf Brücken, auf Gehwegen entlang von Parks oder Grünanlagen, an Wasserläufen). Ebenso werden rund 4.000 Bushaltestellen (mit Ausnahme von Busbahnhöfen) und rund 180 Kilometer ausgewählte Radwege im innerstädtischen Bereich (einschließlich zweier kleinerer Netze in Harburg und Bergedorf) durch die SRH gestreut oder geräumt.

Damit die Bürgerinnen und Bürgern Flächen melden können, auf denen nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut wurde, ist wieder die Winterdienst-Hotline eingerichtet worden. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 25 76 - 13 13 zu erreichen.

Winterdienst auf Gehwegen: Anlieger müssen die Schippe schwingen
Keine Veränderungen gibt es bei den Räum- und Streupflichten der Grundeigentümer. Sie sind weiterhin dafür verantwortlich, dass grundstückseigene und angrenzende öffentliche Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis befreit werden. Dazu gehört gegebenenfalls auch, eine Verbindung vom Gehweg zur Bushaltestelle, zum Fußgängerüberweg, -tunnel oder -brücke zu schaffen.

Zu beachten ist, dass der Schnee sofort nach Ende des Schneefalls geräumt werden muss und Glättebildungen unmittelbar nach Eintritt abgestreut werden müssen (mindestens ein Meter breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Bleibt es trotzdem glatt, muss das Eis mechanisch entfernt werden. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr haben Anlieger für ihren "Winterdienst" bis morgens 8.30 Uhr Zeit, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr. Salz darf auf Gehwegen nicht verwendet werden, es dürfen nur abstumpfende Streustoffe wie Kies, Splitt oder Sand zum Einsatz kommen. Schnee darf zudem nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden.

Weitere Informationen unter: www.hamburg.de/winterdienst
Für Rückfragen:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Pressestelle
Tel.: 040 / 428 40 -3063
Mail: bjoern.marzahn@bsu.hamburg.de