Energieversorgung 2030/2035: Strombedarf, Netzausbau, Flexibilisierung, Kapazitätsmarkt und Kostenwirkungen. Welche TWh setzen Sie verbindlich an und welcher angestrebte EE-Anteil ergibt sich daraus?
Sehr geehrter Herr von Stetten,
als Vorsitzender für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie habe ich 5 kurze Fragen an Sie, damit ich Ihre Position korrekt verstehe:
1. Strombedarf 2030/2035: Welche TWh setzen Sie verbindlich an und welcher angestrebte
EE-Anteil ergibt sich daraus (→ Nenner für „80 % EE“)?
2. Netzausbau: Teilen Sie die Kernaussagen des BNetzA-Berichts 2025 (Netze + Flex sind
zwingend)? Planen Sie eine Drosselung – wenn ja: wo und wie?
3. Flex-Ziele: Konkrete Ziele bis 2030/2035 (Smart-Meter-Quote, §14a-Steuerbarkeit,
Speicher/V2G/DSM in GW)?
4. Kapazitätsmarkt: Wie sichern Sie Technologieoffenheit (Teilnahme Speicher/DSM, Biogas,
Vertragsdauern, Kostenobergrenzen)?
5. Kostenwirkung: Erwartete Effekte auf Redispatch und Netzentgelte?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Joachim H.