(...) 5 GG gewährt nach der Rechtsprechung des BVerfG über den Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender hinaus weder einen Finanzierungsanspruch der Rundfunkveranstalter gegenüber dem Staat, noch einen Anspruch des Nutzers auf unentgeltliche Verfügbarkeit weitergehender Informationen. Durch das gebührenfinanzierte Grundversorgungsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ergänzt durch die vielfältigen Informationsangebote privater Fernsehanbieter und anderer Informationsquellen, wird dem freien Fluss der Information als Grundlage der freien demokratischen Meinungsbildung hinreichend Rechnung getragen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

