(...) Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Jedoch haben kurzfristig in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten Anspruch auf Sozialleistungen - dies geht aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2009 hervor. (...)
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