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Christian Kühn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel M. •

Angesichts der eklatanten Umweltbelastung und Gefahren für Mensch und Tier: kommt das Verbot für privaten Gebrauch von Feuerwerk/Böllern?

Sehr geehrter Herr Kühn,

Die Ausschreitungen an Silvester bringen die Frage mal wieder auf den Tisch: kommt das Verbot von "privater" Böllerei und "privatem" Feuerwerksgebrauch?
Hunderttausende unterschreiben Petitionen und sind besorgt und empört, die Umweltbelastungen sind extrem, massenhaft tote und verstörte Tiere, die Feinstaubbelastung eines ganzen Monats innerhalb weniger Stunden, re-traumatisierte Kriegsflüchtlinge, teils schwer verletzte Polizisten und Sanitäter, selbstverstümmelte oder fremdverschuldet verletzte Bürger, enorme Vermüllung, Brände usw., die Schadensbilanz dieses "Kulturereignisses" ist grotesk. Ich frage Sie: ist das Ausdruck einer zivilisierten Gesellschaft? Ist es demokratisch vertretbar, dass die vernünftigen 99% der Gesellschaft und die Umwelt dermaßen unter dem Verhalten einer Minderheit leiden? Ist dieser Exzess mit den Bemühungen um mehr Umweltschutz nicht unvereinbar?
Wie sieht das nächste Silvester aus?
Danke für eine Stellungnahme
Freundliche Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich.

Aus vielen Aspekten heraus ist aus unserer Sicht zu prüfen, ob eine neue bundesweite Regelung der Knall- und Silvesterfeuerwerke notwendig wird. Sei es – wie auch von Ihnen genannt – aus Gründen der Gefahrenprävention, des Gesundheitsschutzes (von Mensch und Tier) und des damit verknüpften Lärmschutzes oder der Vermeidung von Luftschadstoffen bzw. angesichts der ganzen Umweltverschmutzungs- und Abfallproblematik.

Dabei sind allerdings eine Reihe von komplexen rechtlichen Fragen und unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. So können Kommunen und Länder keine flächendeckenden Feuerwerksverbote erlassen, da der Bund hier mit dem Sprengstoffgesetz eine abschließende Regelungskompetenz hat. Städte wie Hannover, Berlin oder Tübingen konnten allerdings in definierten Zonen ein Feuerwerksverbot beschließen und sich dabei auf die Gefahrenabwehr berufen. Hauptsächlich wurde hier mit speziell durch das Feuerwerk drohenden Gefahren für Hilfskräfte und Polizeibeamte argumentiert. Rechtlich strittig ist, ob die abschließende Regelung des Sprengstoffgesetzes auch alle spezifisch hierdurch ausgelösten Gefahren, zu denen gerade auch Lärm- und Feinstaubemissionen zählen, umfasst. 

Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel zur Tradition. Gleichzeitig sehen wir die teils schädlichen Auswirkungen und die Auswüchse des Abbrennens von Knall- und Silvesterfeuerwerk – auch wie jetzt leider ganz aktuell in Berlin – kritisch. Auch deshalb haben wir seit Jahren wiederholt eine bundeseinheitliche Regelung angemahnt, die den Kommunen hilft, rechtsfeste Regelungen zu treffen und die der jeweiligen Situation vor Ort gerecht werden. Wir werden das diesjährige Silvester auswerten und klären, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen für die Kommunen und Länder angepasst werden müssen.

Freundliche Grüße
Chris Kühn