Frage von Uwe S. • 07.08.2014 (...) Ich weise nochmals darauf hin,dass die Zuständigkeit zur verfassungsmässigen Wahrnehmung des Schutzes des Eigentums im Freistaat Sachsen bei der Staatsregierung liegt. (...) Antwort ausstehend von Christian Hartmann CDU Sachsen Wahl 2014Innere Sicherheit Teilen