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Christian Ehler
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Frage von Udo P. •

Kennen Sie exterritoriale Zonen in der EU ? Z.B. internationale Zonen, die von Brüssel verwaltet werden ?

Kennen Sie exterritoriale Zonen in der EU ?
Z.B. internationale Zonen, oder neutrale Zonen die von Brüssel verwaltet werden ?
MFG
Udo P.

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Sehr geehrter Herr P.,

der Begriff „exterritorial” ist ein Begriff mit mehreren Bedeutungen. Daher werde ich Ihnen einige Antworten anbieten.

Wenn Sie mit Ihrer Frage nach „exterritoriale Zonen in der EU“ Gebiete meinen, welche direkt von der EU verwaltet werden, wie beispielsweise die UN-Pufferzone in Zypern oder der Kosovo von 1999 bis 2008 oder Ost Timor von 1999 bis 2002 lautet die klare Antwort: Nein. Aktuell wird weltweit kein Territorium direkt von Institutionen der Europäischen Union verwaltet.

Mit dem juristischen Begriff der Exterritorialität bezeichnet man den rechtlichen Status eines Rechtssubjekts oder eines Gebiets. Dies bedeutet, dass dieses nicht der lokalen Rechtsprechung unterliegt. Einrichtungen der European Space Agency (ESA) sind z.B. extraterritorial. Extraterritoriale Einrichtungen der EU sind beispielsweise die Gebäude der Europäischen Zentralbank, das Parlament in Straßburg und Brüssel, die Gebäude der EU-Kommission oder das Europäische Patentamt. Auch das „Supreme Headquarters Allied Powers Europe“ (SHAPE) Gebäude in Belgien ist extraterritorial.

Für Botschaften gilt keine Exterritorialität, sondern ein besonderer Rechtsschutz. Die EU hat 139 Verbindungsbüros überall in der Welt, z.B. Afghanistan, Kenia, Panama, Thailand oder den USA. Das Europäische Parlament besitzt zusätzlich noch Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten wie die Kommission, sowie Verbindungsbüros in London und Washington DC. Eine Auflistung dieser EU-Büros finden sie hier (https://european-union.europa.eu/contact-eu/europe-and-worldwide-offices_de).

Ihre Frage könnte aber auch die Überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) meinen, auch wenn diese nicht von Brüssel regiert werden. Die ÜLG sind keine souveränen Länder, sondern hängen in unterschiedlichem Maße von den drei Mitgliedstaaten ab, mit denen sie besondere Beziehungen unterhalten, nämlich Dänemark, Frankreich und den Niederlanden. Die Staatsangehörigen der ÜLG sind Unionsbürger, die ÜLG gehören jedoch nicht zum Hoheitsgebiet der EU. Die ÜLG verfügen über eine weitreichende Autonomie, die sich auf Bereiche wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, öffentliche Gesundheit, Inneres und Zoll erstreckt, während Verteidigung und Außenpolitik in der Regel in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben. ÜLG sind die folgenden: Aruba (Niederlande), Curação (Niederlande), Sint Maarten (Niederlande), Bonaire, St. Eustatius und Saba (Niederlande), Wallis und Futuna (Frankreich), Saint Pierre und Miquelon (Frankreich), Französische Süd- und Antarktisgebiete (Frankreich), Neukaledonien, Saint Barthélemy, Französisch-Polynesien, Grönland (Dänemark).

Die ÜLG sollte man nicht mit den Gebieten in äußerster Randlage (z.B. Guadeloupe, Saint-Martin, Madeira, die Kanarischen Inseln) verwechseln. Die GÄR sind vollwertige Teile der Europäischen Union und gehören somit zum Hoheitsgebiet der Europäischen Union.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ehler

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