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Christa Stewens
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Frage von Michael N. •

Frage an Christa Stewens von Michael N. bezüglich Gesundheit

Grüß Gott Frau Stewens,

Sie hatten bei der Abstimmung >>Wirksame Maßnahmen gegen riskanten Alkoholkonsum Aufklärungskampagne „Null-Promille in der Schwangerschaft“<< ( http://www.abgeordnetenwatch.de/images/daten/Schwangerschaft_Vorgangsmappe.pdf ) eingebracht von der SPD "dagegen abgestimmt".

Mich beschäftigen nun drei Fragen:
1) Sie sind Mitglied einer Partei, die den Buchsteaben "C" für christlich im Namen trägt. Wie vereinbaren Sie Ihr Abstimmungsverhalten, im Bezug auf die christlichen Werte, den Schutz ungebohrenen Lebens und der Nächstenliebe?

2) Sie sind ein ordendliches Mitglied des Ausschusses "Umwelt und Gesundheit", soweit mir bekannt. Welche Beweggründe haben Sie mit Ihrem Expertenwissen veranlasst gegen diesen Antrag zu stimmen?

3) Wie stehen Sie zum Fraktionszwang bei Abstimmungen? Nicht nur Sie, sondern alle beteiligten Stimmgeber der CSU und auch Ihres Koalitionspartners FDP haben dagegen gestimmt. Bei mir entsteht dabei der Eindruck, dass hier der Fraktionszwang die Abstimmungsbefugnis nach den vorliegenden Tatsachen und nach dem eigenen Gewissen überwiegt. Stimmt mein Eindruck, oder wie erklären Sie sich dieses Abstimmungsverhalten?

Vielen Dank schon mal an dieser Stelle für die Beantwortung meiner Fragen.

Freundliche Grüße
Michael Nausch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Nausch,

zu Ihren drei Fragen:

1. Im Umweltausschuss wurde nicht nur ein Antragsbündel gegen den Alkoholmissbrauch von der SPD-Fraktion eingebracht, sondern auch ein sehr umfangreicher CSU-Antrag, der einen Pakt gegen den Alkoholmissbrauch von allen Beteiligten, also der Wirtschaft, den Kommunen, den einzelnen Staatsministerien(Sozial-Innen und Justiz und Gesundheit), den Schwangerenberatungsstellen, den Wirten und den Tankstellenbestreibern vorsieht. Diesem CSU-Antrag habe ich zugestimmt, da er zum einen von mir selbst mit erarbeitet wurde und fundierter und umfangreicher war. Die SPD- Anträge wurden daher folgerichtig von der CSU- und der FDP-Fraktion abgelehnt. Mein Abstimmungsverhalten wird in erster Linie von meinem Gewissen bestimmt, obwohl ich sehr wohl weiß, dass im Leben, also auch in der Politik sehr oft Kompromisse geschlossen werden müssen. Da die CSU im Landtag keine absolute Mehrheit mehr hat, müssen wir unser Abstimmungsverhalten mit dem kleineren Fraktionspartner abstimmen. Falls sich die Koalitionspartner nicht einigen können, werden Anträge abgelehnt.
Es war nicht leicht, der FDP die Zustimmung zu dem CSU-Antrag gegen den Alkohol-missbrauch abzuringen. Ich habe mich sehr engagiert in die Verhandlungen eingebracht.

2. Ich bin ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, das ist richtig. Mein Expertenwissen hat mich dazu veranlasst einen Pakt gegen Alkoholmissbrauch zu initiieren und die konzertierte Aktion "HALT", die ich als damalige Sozialministerin auf den Weg gebracht habe zu verstärken und zu verbessern.

3. Bei Gewissensfragen darf es keinen Fraktionszwang geben. Jeder Abgeordnete, der gegen das Abstimmungsverhalten der eigenen Fraktion stimmt, sollte den Mut haben, dies vorher dem Fraktionsvorsitzenden mitzuteilen. Ein solches Verhalten verdient Respekt und ist nach meiner Auffassung richtig, denn die Landtagswahlen sind Persönlichkeitswahlen.
Es gibt einen Koalitionsvertrag, dem beide Fraktionen zugestimmt haben und der das Abstimmungsverhalten bei unterschiedlicher Auffassung der Regierungsfraktionen regelt. Bei Abweichungen von den vertraglichen Abmachungen muss dies vorher dem Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt werden.

Freundliche Grüße

Christa Stewens