Portrait von Christa Goetsch
Christa Goetsch
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christa Goetsch zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim P. •

Frage an Christa Goetsch von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.

Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?

Danke! für die Antwort!

Portrait von Christa Goetsch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Petrick,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie zielen mit Ihrem Anliegen auf mehrere Aspekte ab.

Auf dem deutschen Banken- und Sparkassensektor herrscht ein reger Wettbewerb, der auch vor der Zinspolitik der einzelnen Unternehmen nicht Halt macht. So mag Ihr Vorwurf der Intransparenz bei der Festlegung der Zinsstruktur im Einzelfall stimmen, doch sehe ich den Gesetzgeber nicht als geeigneten Partner dagegen vorzugehen. Vielmehr haben die Kunden bei dem gegebenen Wettbewerb die Möglichkeit sich für oder gegen ein bestimmtes Kreditinstitut zu entscheiden.

Gleiches gilt auch für die Geschäftspolitik der einzelnen Institute. Selbstverständlich sehen wir es als sinnvoll an und appellieren auch an die Verantwortlichen in der Bankenbranche, dass bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern der Weg zu einer Umschuldung zu niedrigverzinslichen Krediten geebnet wird. Gerade bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen, die sich laut ihrer Statuten dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein.

Schon heute gilt: Bezahlt ein ALG-II-Empfänger Raten für selbstgenutztes Wohneigentum, übernimmt der Staat die Schuldzinsen in angemessenem Umfang sowie die Grundsteuer, öffentlichen Abgaben und Nebenkosten. Die Tilgungsraten selbst zahlt der Staat jedoch nicht. Diese Kosten werden im Rahmen der sonst notwendigen Unterkunftskosten erstattet. Eine generelle Ausweitung dieser Regelungen auf alle Arten von Zinszahlungen halte ich hingegen für nicht ratsam, da in der letzten Konsequenz jedes Zinsrisiko dann vom Staat getragen werden muss. In Anbetracht der schon heute angespannten Lage der öffentlichen Haushalte, sehe ich keinen Spielraum für entsprechende Forderungen.

Ich bin der Überzeugung, dass wir uns einen Sozialstaat auch in der Zukunft leisten können, wenn wir Antworten auf die anstehenden Herausforderungen - z.B. die demografische Entwicklung - finden. Mit der Bürgerversicherung und anderen Vorschlägen zeigen wir Ideen auf, mit denen wir den Sozialstaat zukunftsfähig machen können, anstatt wie von CDU und FDP gefordert, abbauen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch