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SPD
• 12.08.2013

(...) Ziel des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen vom 1.1.2004 war größere Beitragsgerechtigkeit zwischen verschiedenen Formen der Altersvorsorge und größere Kohärenz im System. Seit der Reform, die 2008 auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, unterliegen auch einmalige Auszahlungen aus Direktversicherungen, die als Kapitallebensversicherung abgeschlossen wurden, grundsätzlich der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). (...)

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