
(...) Die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich schlussendlich auf einen Vorschlag geeinigt, der eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer gewährleistet – auch wenn Veränderungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Die SPD-Fraktion hat dafür gesorgt, dass es im Länderfinanzausgleich bei einem gerechten Ausgleich bleibt, der nach dem Modell des Bundes berechnet wird. (...)