Bürgergeldempfänger sollen arbeiten, sonst Leistungskürzung. Abgeordnete erhalten andererseits leistungsloses Einkommen (Übergangsgeld) - was vertreten Sie denn nun, Herr Linnemann ?
1. Vorschlag: Abgeordnete zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein - wie andere Bürger auch. Dann kann jegliches Übergangsgeld entfallen und Abgeordnete kümmern sich rechtzeitig um eine Arbeitsstelle im Falle der Nicht-Wiederwahl. Falls ein Abgeordneter keine weitere Ausbildung hat, sollte dies nicht mit leistungslosem Einkommen in Höhe von ca. 11000.00 Eur Diät nach dem Mandat belohnt werden.
2. Vorschlag: krankgeschriebene Beamte erhalten kein leistungsloses Einkommen in voller Höhe ihrer Bezüge mehr, sondern nur 60 bzw. 67 % ihrer Bezüge bei Krankheit.

Sehr geehrte Frau H.
über die Internetplattform „Abgeordnetenwatch“ wurde mir Ihre Anfrage vom 15. April zugeleitet. Nachfolgend möchte ich Ihnen kurz erläutern, warum ich eine Beantwortung über dieses Forum grundsätzlich ablehne.
Die Betreiber von „Abgeordnetenwatch“ werben damit, dass sie einen direkten Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits sowie Abgeordneten andererseits herstellen. Ich sehe das anders. Die Mail des Fragestellers wird moderiert, das heißt, sie wird von Dritten geprüft und nur bei Einhaltung bestimmter Kriterien in das Forum aufgenommen. Eine direkte Ansprache der Abgeordneten erfolgt also nicht.
Ich bevorzuge den persönlichen und damit direktesten Weg der Kommunikation. Daher habe ich auf meiner Homepage (www.carsten-linnemann.de) meine postalische Anschrift, meine E-Mail-Adresse sowie meine Telefonnummer angegeben. Jeder, der eine Frage oder ein Anliegen hat, kann sich also jederzeit an mich wenden.
Bei Fragen, die meine Funktion als Generalsekretär der CDU betreffen, können Sie sich auch gern direkt an die Bundesgeschäftsstelle der CDU im Konrad-Adenauer-Haus wenden (kah@cdu.de).
Ich freue mich auf viele interessante Anregungen und lebhafte Diskussionen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Carsten Linnemann