Frage an Carolin Butterwegge von Jutta L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wenn man den Beruf gewechselt hat, steht einem keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr zu, obwohl die Jahre der Einzahlung erfüllt sind. Ist auf dieser Basis eine berufsfremde Tätigkeit im Rahmen der "Zumutbarkeitsprufung" der ARGE überhaupt zumutbar?
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