(...) Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta ist hinfällig; sie entstand unter besonderen Umständen, die heutzutage nicht mehr gegeben sind, und war in besonderer Weise an die Vorbehaltsrechte der Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung gebunden. Die UN-Generalversammlung hat die Klausel für hinfällig erklärt. (...)
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