
(...) den Fallwert legt nicht die Politik fest, sondern die Berechnungen dafür erfolgen nach den Vorgaben des Bewertungsausschusses unter der Beteiligung der Ärzteschaft. Der Fallwert ergibt sich aus den in der Vergangenheit tatsächlich erbrachten Leistungen der jeweiligen Arztgruppe und der Zahl der Patienten. (...)