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Carola Reimann
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Frage von Bernd K. •

Frage an Carola Reimann von Bernd K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

Ihre
Antwort vom 13.5.2008 auf den Vortrag von Herrn Baumgart in Sachen Rentenabschlag nach einer Berufstätigkeit von 48 Jahren ist sehr ausführlich.

Ich habe eine Frage an Sie, welche Sie angesichts des Falles von Herrn Baumgart in Erklärungsnot bringen müsste, so Sie meine Frage überhaupt beantworten werden:
Die "Abschlagsregelungen" im Renten- und Versorgungsbereich sind bekannt. Es ist mir auch bekannt, daß eine sogenannte "wirkungsgleiche" Umsetzung dieser Regelungen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gilt. Doch ließen sich die Abgeordneten ein goldenes Hintertürchen offen. Bei einer Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag von 18 Jahren ist ferner eine ungeschmälerte Versorgung, also eine Versorgung ohne Abschläge, ab der Vollendung des 57. Lebensjahres geregelt.

Wie begründen Sie eine solche Sonderbehandlung der Abgeordneten gegenüber dem Volke?

Hier gilt, wie auch bei der selbstbestimmten Diätenregelung, das Wort, welches bei 1. Korinther 9 Vers 9 nachzulesen ist!

Schließlich möchte ich noch kurz etwas zu der Begründung der Diätenerhöhung "sagen", ohne dazu eine Frage zu stellen: Wenn das Bundesverfassungsgericht der Ansicht ist, die Besoldung der Abgeordneten dürfe sich an Amtsinhabern der Bes.Gr. B6 orientieren, so ist dies kein Freibrief dafür, daß dies auch umzusetzen ist. Wenn der Konsolidierung des Haushaltes Vorrang eingeräumt wird, und dies seit Jahren bei Tarif- oder Besoldungsverhandlungen genannt wird, so hat dies auch bei Diätenerhöhungen zu gelten. Dazu ist eine solcher Vergleich für mich auch nicht nachvollziehbar, weil ein großer Teil der Abgeordneten über ein vergleichbares Bildungs-/Ausbildungsniveau nicht verfügen.

Mit freundlichem Gruß,
Bernd Klotz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klotz,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Juni 2008 zum Thema Altersvorsorge der Abgeordneten.

Wie Sie sehe ich die geltenden Regelungen zur Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten kritisch. Meiner Meinung nach müsste sie komplett neu geregelt werden. Es wäre richtig, wenn Abgeordnete wie normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber für ihre Rentenversicherung sorgen müssten. Mit der Union ist dies aber leider nicht zu machen. Im letzten Jahr hat die Große Koalition lange um eine Reform der Altersvorsorge gerungen, die SPD blockierte aufgrund der Haltung der Union sogar monatelang die Anhebung der Diäten. An dem dann Ende des Jahres gefundenen Kompromiss habe ich die nicht ausreichende Reform der Altersvorsorge kritisiert. Bei der Abstimmung am 16. November 2007 habe ich dieser Kritik mit einer persönlichen Erklärung Ausdruck verliehen. Diese enthielt folgende Passage zur Altersvorsorge: „Weniger Zustimmung erhält der Koalitionskompromiss aus unserer Sicht bei der Absenkung der Altersvorsorge von 3 Prozent auf 2,5 Prozent der Entschädigungshöhe pro Jahr als Abgeordneter. Wir wollten einen deutlicheren Schritt an dieser Stelle, nämlich mindestens eine Absenkung auf 2 Prozent. Wir begrüßen die Einführung der Rente ab 67 für Abgeordnete“.

Grund für die beschlossene Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung war die Bestimmung, dass sich die Entschädigung der Abgeordneten an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren soll. Daher wurde sich für die Angleichung der Diäten an die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte (50 000 – 100 000 Einwohner) und einfachen Richtern am obersten Gerichtshof des Bundes entschieden. Die 2007 beschlossene Anhebung der Entschädigung auf die eben genannten Besoldungsgruppen B6 bzw. R6 geschieht in zwei Schritten: zum 1. Januar 2008 auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 auf 7.668 Euro. Ihre Auffassung, dass die Anpassung der Abgeordnetendiäten an die Gehälter von einfachen Bundesrichtern oder Bürgermeistern mittelgroßer Kommunen unverhältnismäßig sei, teile ich nicht. Meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete ist mein alleiniger Vollzeitberuf. Die Bezahlung in Höhe eines Richter- oder Bürgermeistergehalts empfinde ich als angemessen, da man mit dieser Tätigkeit viel Verantwortung übernimmt und auch sehr viel leistet. Das Gehalt der Abgeordneten muss auch so ausgestaltet sein, dass es für Verantwortungsträger aus der Wirtschaft, die viel Sachverstand mitbringen, attraktiv ist, in die Politik zu wechseln. Im April 2008 haben die Tarifpartner dann einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im Öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Dieser Tarifabschluss wird auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt bzw. die Besoldung eines einfachen Richters am obersten Gerichtshof. Die vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung sollte dieses Ergebnis nachvollziehen.
Ich persönlich habe die erneute Erhöhung der Diäten von Beginn an kritisiert und angekündigt, gegen das Vorhaben zu stimmen. Denn die geplante Erhöhung durch den Tarifabschluss nur wenige Monate nach den zwei im November 2007 beschlossenen Anpassungsschritten war nicht vermittelbar. Die erneute Diätenerhöhung stieß auf breite Ablehnung unter den SPD-Abgeordneten, so dass die Fraktionsspitzen der Großen Koalition den Vorstoß gestoppt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB