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Frage von Alexander G. •

Frage an Carola Reimann von Alexander G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

1. Auf die Frage können Sie die Wirksamkeit des Cannabisverbotes hinreichend belegen, antworteten sie mit einem Link zu dem Dokument "Der Cannabiskonsum Jugendlicher
und junger Erwachsener in Deutschland 2010".

1.1 In ihrer Antwort sprechen Sie von Maßnahmen, in meiner Frage habe ich aber von der Maßnahme des Verbots von Cannabis gesprochen.
1.2 In dem Bericht gibt es keine Anhaltspunke, dass das Verbot zu einem Rückgang des Cannabiskonsum geführt hat.
1.3 Seit der Einführung des Verbots ist die "Lebenszeitprävalenz des Cannabiskonsums" von 24% (1973) auf 39% (2011) gestiegen.
Quelle: Die Drogenaffinität Jugendlicher in Deutschland 2011

2.Bei der Frage welche Vorteile das Cannabisverbot hat, haben Sie mich auf die Antwort einer anderen Frage verwiesen. Ich habe auch in ihrer Antwort keine Vorteile des Cannabisverbotes finden können.

3. Das Schadenspotential einer Droge ist kein Argument für das Verbot, weil das Verbot weder die Konsumhäufigkeit beeinträchtigt (1. Frage) noch das Schadenspotential verringert. Ganz im Gegenteil wird zu dem bestehenden Schadenspotential ein noch Größeres (Streckmittel) hinzugefügt.

4. Momentan wird ein großer Teil für die Repression und nur ein sehr kleiner die Prävention ausgegeben. Wann und durch welche Maßnahmen möchte die SPD diesen Zustand ändern?
Quelle:http://www.dbdd.de/content/view/81/110/

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Gerl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gerl,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage hier auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Cannabis-Konsum.

Ich hatte in meiner Antwort auf die Studie „Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2010“ verwiesen, die hinsichtlich der Lebenszeitprävalenz seit 2004 signifikant sinkende Zahlen vorweisen kann. Ich sehe hier erste Fortschritte einer erfolgreichen Präventions- und Suchtberatung, die jedoch angesichts der hohen Zahlen von regelmäßigen und jungen Cannabis-Konsumenten noch deutlich mehr ausgeweitet werden muss.

Ich verweise Sie wegen des Schadenspotenzials noch einmal auf meine Antwort an Herrn Mockau. Cannabis ist nicht ungefährlich und ich halte eine unzulässige Verharmlosung für falsch: „Der Konsum von Cannabis und insbesondere der regelmäßige Cannabiskonsum können zu negativen gesundheitlichen und psychosozialen Folgen führen.“ (Quelle: http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/?sub=63 )

Süchtige brauchen Unterstützung und Hilfeangebote, um aus der Sucht herauszukommen oder notfalls mit ihrer Sucht zu leben. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für eine Entkriminalisierung Süchtiger ein. Eine Legalisierung von Drogen ist aber etwas anderes als die Entkriminalisierung der Süchtigen. Im Bereich von Cannabis wollen wir eine bundeseinheitliche Geringe-Mengen-Regelung. Viele Experten haben sehr deutlich gemacht, dass bei der Strafverfolgung des Eigenkonsums Handlungsbedarf besteht. Die Regelungen in den Ländern sind zum Teil unterschiedlich und die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Die Diskussion über eine Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten ist in vollem Gange. Ich halte es für richtig, dieses Thema weiter voranzutreiben und werde es sowohl im Gesundheitsausschuss als auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zum Gegenstand der Debatte machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB