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Frage von Sara D. •

Frage an Carina Schmidt von Sara D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Schmidt,

meine Frage bezieht sich auf die Situation von Transsexuellen in der Umstellungsphase, genauer auf die Situation vor der gerichtlich anerkannten Vornamensänderung nach §1 des Transsexuellengesetzes vom 10.09.1980.

Leider ist es immer noch Praxis, dass eine Vornamensänderung bei Transsexuellen über das Gericht abgewickelt werden muss. Eine Verfahrensdauer von einem Jahr und länger bis zu einem dem äußeren Erscheinungsbild entsprechenden Vornamen ist keine Seltenheit, da Gutachter sowie Gerichte entsprechend ausgelastet sind; - es sei denn: man hat Glück! Nur sollte Glück im Zusammenhang mit einem eigentlichen "Verwaltungsakt", denn eine Vornamensänderung ist im allgemeinen nichts anderes, nicht der maßgebende Faktor sein, was jedoch faktisch so ist. Bin selbst davon betroffen.

Das Leben mit zwei geschlechtlich widersprüchlichen Identitäten ist nicht nur aus seelischen Gründen sehr problematisch sondern auch begleitet von tatsächlichen Einschränkungen im Alltagsleben und vor allem auch hinderlich beim Weiterkommen im Berufsleben. Zudem sind die Kosten einer Vornamensänderung vor Gericht um ein enormes Maß höher als die Kosten einer normalen standesamtlichen Vornamensänderung, das letztlich dann auch eine Form der Diskriminierung durch die Allgemeinheit ist. - Schließlich ist es das Recht eines jeden Bürgers, seinen Vornamen zu ändern.
Warum wird diese unter Beibehaltung der Geschlechtszugehörigkeit günstiger durchgeführt?
Wann setzt sich jemand an entscheidender Stelle für die Minderheit der Transsexuellen ein?
Wann tut man endlich etwas?

Der Verdruss unter den Betroffenen ist seit Jahren auch dem Gesetzgeber bekannt.

Ich persönlich weiß nicht, wen ich wählen soll, denn um die für mich derzeit relevanten Ansprüche bei der rechtlichen Stellung von Transsexuellen in der Übergangsphase scheint sich die Politik gar nicht oder nur halbherzig zu kümmern. Ein anderes Urteil lässt sich leider nicht fällen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dembinski,

entschuldigen Sie die recht späte Antwort.

Aber mir ging es, wie es wohl den meisten Juristen und Standesbeamten geht: Ihr Anliegen ist auch für mich ein Spezialfall; es ist recht schwer sich in diesem Themengebiet zurechtzufinden.

Dass manche Gerichte überlastet sind, ist bekannt. Im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe hat eine Familiensache-Ehesache eine durchschnittliche Verfahrensdauer von ca. 10 Monate.

Als Politikerin, und ggf. auch als Abgeordnete, kann ich aufgrund der Gewaltenteilung keinen Einfluss darauf nehmen, wie lange das Gericht braucht, um einen bestimmten Sachverhalt zu prüfen und die entsprechenden Rechtsänderungen vorzunehmen.

Ich habe jedoch großes Verständnis für Ihr Problem. Weiter kann ich Ihnen versichern, dass eine tolerante Gesellschaft und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der FDP und auch mir ein wichtiges Anliegen sind. So fordert die FDP im Deutschen Bundestag eine Reform des Transsexuellengesetzes: http://www.fdp-fraktion.de/files/538/1609335.pdf

Gerne können Sie mir Ihre E-Mail-Adresse über carina.schmidt@fdp-main-tauber.de zukommen lassen, damit ich Ihnen mehr FDP-Informationen (sobald mir diese vorliegen) hinsichtlich dieses Themas übermitteln kann.

Im Übrigen findet am 5. September das Liberale Sommerfest der Kreis-FDP in Boxberg-Schwabhausen statt (Feuerwehrgerätehaus, Baulandstr. 1, ab 19:00 Uhr). Sie sind herzlich eingeladen!

Mit freundlichen Grüßen

Carina Schmidt