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Frage von Hans B. •

Frage an Cajus Caesar von Hans B. bezüglich Umwelt

Sgh. Herr Caesar,

habe mir ein deutsches -VW Plus- Auto gekauft. Lieferzeit Ende Mai -Mitte Juni.Kann leider erst dann die Abwrackprämie beantragen, da vorher keine Unterlagen eingereicht werden können. Bin im Nachteil sofort greifbarer PKW`s. Was kann ich tun, um kurz nach Lieferung noch die Umweltprämie zu bekommen. ( Topf leer? )

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Hans Böger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Böger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Umweltprämie.

Nach aktuellen Aussagen des hierfür zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums wurden zum jetzigen Zeitpunkt 40.000 von insgesamt 600.000 (Finanzmitteln in Höhe von 1,5 Mrd. Euro) möglichen Anträgen gestellt.

Insofern sie die unten aufgelisteten Vorgaben und Fristen für die Beantragung der Abwrackprämie beachten, dürften keine Probleme bei Auszahlung der Prämie entstehen.

1. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Erwerb- und Zulassung des Neu- oder Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
2. Begünstigtenkreis: Privatpersonen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter/in und der Person, auf die der Neu- oder Jahreswagen zugelassen wird.
3. Altfahrzeug: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben. Das Altfahrzeug muss unmittelbar vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen gewesen sein.
4. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.
5. Jahreswagen ist ein Pkw, der - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
6. Verschrottung: Die Verschrottung zwischen dem 14.01. und dem 31.12.2009 muss durch den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung belegt werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung des Betreibers des Demontagebetriebs, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird, zu erbringen.
7. Dokumente:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) von Alt- und Neufahrzeugs
- Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs.
- ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

8. Verfahren: Antragsberechtigter ist der Erwerber/die Erwerberin des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.

Antragstellung ist ab dem 27. Januar 2009 möglich. Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks zu stellen. Das Antragsformular kann von der Internetseite des BAFA heruntergeladen oder dort schriftlich angefordert werden.

Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Cajus Caesar MdB