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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Thomas Z. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Thomas Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Müller-Sönksen,

da Sie Mitglied des Ausschusses "Kultur und Medien" (das wichtige für mich sind hier die Medien) sind, hoffe ich bei Ihnen folgende Fragen zur "GEZ-Gebühr" richtig addressiert zu haben:
- Mit welchem Recht wird der Bürger gezwungen etwas zu bezahlen, was er nie bestellt und evlt auch nie genutzt hat?
- ab 2013 soll die Gebühr pauschal pro Wohnung erhoben werden. Da diese Gebühr staatlich ist, würde mich interessieren, wie eine Wohnung eine juristische oder natürliche Person darstellen kann?
- außerdem ist dann ab 2013 selbst der zahlungspflichtig, der weder Fernseher, Radio noch internetfähige Geräte besitzt. Wie kann das rechtlich vertreten werden?
- bisher wurden internetfähige PC und Smartphones als gebührenpflichtig klassifiziert, weil man mit ihnen auch Nachrichten im Internet lesen oder streamen kann. Die öffentlich-rechtlichen haben ungefragt (zumindest von ihren Zwangskunden) solche Inhalte im Internet zugänglich gemacht und nun soll man dafür auch Gebühren zahlen? Nach diesem Prinzip könnten sie Nachrichtenticker in Zügen anbringen lassen und pro Bahnticket eine Gebühr erheben.

Kurz zusammengefasst:
Ich sehe mich mit dieser Gebühr und der GEZ allgemein massiv in meinem Eigentumsrecht angegriffen.
Die Garantie der Pressefreiheit begründet in keinster Weise öffentlich-rechtliche Sender per Zwang finanzieren zu dürfen. Im Gegenteil, dies schränkt die Pressefreiheit insofern sogar ein, dass der Bürger sich nicht frei entscheiden kann, von wem er sich informieren lässt (die ÖR muss er bezahlen; will er andere Quellen, muss er zusätzlich bezahlen, wenn er kann). Auch das so genannte Recht auf freie Entfaltung ist so m.E. verletzt.

Ich bitte um Stellungnahme. Sollten Sie für dieses Thema der falsche Ansprechpartner sein, würde ich mich über einen Verweis zum richtigen freuen.

Thomas Zink

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zink,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion sehr gerne beantworte. Ihre Fragen treffen den Kern der aktuellen Debatte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung und werden auch innerhalb der FDP Bundespartei diskutiert.

Wir kritisieren die ab 2013 geltende Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, weil sie keine Lösungen für die wohlbekannten Probleme der geltenden GEZ-Gebühr bietet, sondern – quasi als GEZ-neu – lediglich auf alle Bürgerinnen und Bürger, sowie zusätzlich alle Betriebsstätten ausgeweitet wird. Statt die notwendige Reform der Rundfunkfinanzierung zum Erhalt der Medienvielfalt einzuleiten wurde also lediglich der Schuldnerkreis vergrößert, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Mehreinnahmen zu ermöglichen.

Unsere Kritik an der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe richtet sich aber nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Institution. Die FDP bekennt sich zum dualen System aus privatem und öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die zur demokratischen Teilhabe nötige, unabhängige Meinungsbildung sicherstellt. Im Internet konkurrieren aber nicht nur die Rundfunkveranstalter miteinander, sondern alle Anbieter von Inhalten wie zum Beispiel Presseverleger oder Plattformbetreiber. Auf diesem immer noch im Aufbau befindlichen Markt muss die Chancengleichheit der Anbieter erhalten werden. Sie weisen völlig zutreffend auf den Expansionskurs von ARD und ZDF im Internet hin, der nicht nur die Gebührenzahler verärgert, sondern die Vielfalt unserer Medienlandschaft gefährdet. Durch zusätzliche Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks droht die Gefahr, dass mit Gebührengeldern (also Subventionen) der Wettbewerb zu Lasten der Verleger und privaten Anbieter verzerrt wird und so unsere einzigartig vielfältige Medienlandschaft verödet. Auch Ihre Sorge um die die Entscheidungsfreiheit der Gebührenzahler teile ich vor diesem Hintergrund ausdrücklich. Darum setze ich mich für einen möglichst niedrigen Beitrag zur Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen ein. Nur so steht den Bürgerinnen und Bürgern auch faktisch die Wahl zwischen dem öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunk und zum Beispiel einer Zeitung offen. Aus unserer Sicht müssen deshalb nicht nur die Sparanstrengungen in den Verwaltungsapparaten der Sender intensiviert werden. Vor allem ist eine Rückführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seinen Grundversorgungsauftrag erforderlich. Die Öffentlich-Rechtlichen haben den Auftrag, ihren Zuschauern und Zuhörern hochwertige, ausgewogene und unabhängige Informations-, Bildungs-, Kultur-, und Unterhaltungsprogramme zu bieten. Diese Angebote sollen allen Bürgerinnen und Bürger die pluralistische Meinungsbildung ermöglichen, also frei zugänglich zur Verfügung stehen. Die Bürgerinnen und Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk meines Erachtens richtigerweise solidarisch und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, weil jedem unabhängige Informationsquellen offen stehen müssen. Nicht nur für die demokratische Teilhabe wie bei Wahlen, sondern für jeden Lebensbereich benötigen die Menschen unabhängig und sorgfältig recherchierte Informationen und Programmangebote. Damit keine politische Kontrolle über die Programminhalte der Sender erfolgen kann, muss die Finanzierung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes staatsfern organisiert werden.

Die FDP favorisiert das Modell einer personenbezogenen Medienabgabe, die von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben wird, also direkt bei dem Empfänger des Rundfunkangebots. Damit greifen wir auch Ihre berechtigte Kritik an der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auf: Eine Wohnung oder Betriebsstätte ist der falsche Anknüpfungspunkt, weil die Person Adressat der Programminhalte ist.
Die Medienabgabe soll pro Person nur einmal erhoben werden, egal ob diese Person angestellt, selbstständig, oder im Zweiterwerb tätig ist. Unser Modell würde unklare Sonder- und Befreiungstatbestände ausschließen und den Einzug vereinfachen. Da die Informationen zur Einkommenssteuerpflichtigkeit den Finanzämtern bereits vorliegen, könnte der Einzug der Medienabgabe - wie am Beispiel der Kirchensteuer erprobt - treuhänderisch und damit staatsfern durch die Finanzämter erfolgen. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wäre funktionslos und könnte abgeschafft werden.

Ihre Fragen bezogen sich auf die Rundfunkfinanzierung, die einen kleinen Ausschnitt der Großbaustelle Medienpolitik abbildet. Im persönlichen Kontakt informiere ich Sie auch sehr gerne umfassender, wie zum Beispiel über die FDP-Initiative einer einheitlichen Medienaufsicht und zur möglichen Zusammenlegung von Rundfunkanstalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Burkhardt Müller-Sönksen