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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Rainer K. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Rainer K. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag, Herr Müller-Sönksen.

mit welcher Begründung haben Sie den Antrag der Fraktion »Die Linken« zum Thema »Wasser ist Menschenrecht« (Drucksache 17/12482) abgelehnt?

Gruß

Rainer Klute

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Klute,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Menschenrecht auf Wasser“ auf die ich sehr gerne antworte.

Ich persönlich, wie auch unsere Bundesregierung, gehen davon aus, dass ein eigenständiges Recht auf sauberes Trinkwasser schon jetzt besteht. Ich stütze mich dabei in rechtlicher Hinsicht auf Art. 11 und 12 des Sozialpaktes der Vereinten Nationen. Des weiteren lässt sich das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser herleiten aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard gemäß Art. 11 des Sozialpaktes. Dieses gilt in gleicher Weise auch für das Menschenrecht auf sanitäre Grundversorgung.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist aus meiner Sicht nichts mehr als ein sogenannter „Schaufensterantrag“ um ein vermeintliches Versagen der Bundesregierung vorzutäuschen und auf eigenes Engagement hinzuweisen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall!

Die Bundesregierung ist beim Thema Wasser außerordentlich engagiert. Erstmals kam es 2008 durch eine gemeinsame Initiative von Deutschland und Spanien zur Verabschiedung einer Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung durch den Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. Durch die Resolution wurde gleichzeitig das Mandat einer Unabhängigen Expertin für das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser geschaffen, mittlerweile wurde ihr Mandat um drei Jahre verlängert und zu einer Sonderberichterstatterin aufgewertet. Deutschland unterstützt die Arbeit der Sonderberichterstatterin nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell und durch flankierende Resolutionen.

Im Juli 2010 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf Initiative Boliviens eine Resolution verabschiedet, mit der das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser anerkannt wird. Für die Resolution stimmten 122 Staaten. Aus den Reihen der EU waren es Deutschland, Spanien, Belgien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Portugal, Slowenien. Bedauerlicherweise enthielten sich 41 Staaten- Unten ihnen waren auch die großen Industrienationen USA und Kanada, aber auch mehrere EU-Staaten.

Im September 2011 wurde auf deutsche und spanische Initiative die sogenannte "Blue Group" im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Dieser Gruppe gehören auch Ägypten, Bangladesch, Brasilien, Kroatien, Frankreich, die Malediven, Marokko, Slowenien und Uruguay an. Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, dass das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser weltweit durch konkrete Maßnahmen umgesetzt wird und leistet eine wirklich gute Arbeit.

Einen Antrag der das bisherige Engagement Deutschlands ausblendet und Forderungen stellt die eine konstruktive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene entgegenstehen kann von mir keine Zustimmung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Burkhardt Müller-Sönksen