(...) Die FDP favorisiert das Modell einer personenbezogenen Medienabgabe, die von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben wird, also direkt bei dem Empfänger des Rundfunkangebots. Damit greifen wir auch Ihre berechtigte Kritik an der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auf: Eine Wohnung oder Betriebsstätte ist der falsche Anknüpfungspunkt, weil die Person Adressat der Programminhalte ist. (...)
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