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Frage von Barbara U. •

Frage an Bruno Claußen von Barbara U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Claußen

Vielen Dank für die Informationen.
Sie schreiben, dass die Einflussmöglichkeiten von Hamburg begrenzt seien. Worin bestehen die Begrenzungen?
Bei Tornesch waren erst kürzlich 11 Waggons eines Güterzuges entgleist. Aus einem der Waggons traten ätzende Chemikalien aus.

Im März vergangenen Jahres sind in Köln ebenfalls 11 Waggons nach dem Auffahrunfall zweier Güterzüge entgleist, waren ineinander verkeilt, standen teilweise quer zum Gleis, ragten eine Böschung hinunter in ein kleines Wäldchen. Eingekeilt; zwischen zwei Waggons, befand sich ein Waggon mit einem Kessel mit 30 000 Liter Flusssäure. Zum Glück blieb dieser Kessel unbeschädigt. Flusssäure ist nicht nur hochgradig ätzend, sondern auch extrem giftig und kann nicht im menschlichen Körper abgebaut werden. Wenige ccm können bereits tödlich sein. Wer haftet eigentlich für Folgen solcher Transporte?
Der ausländische Auftraggeber kann es doch wohl nicht sein; denn der kann doch keinen Einfluss auf die Transportunternehmen und auf die Sicherheitsbestimmungen des Landes haben, wo die Vernichtung stattfinden soll. Manche Gifte zeigen ihre Wirkung nicht sofort. Wo können Anwohner erfahren, was und wann an ihrem Wohnort transportiert wurde?

Durch den Unfall in Köln erfuhr ich, dass durch Köln täglich 5000 Güterwagen rollen und jeder Siebte mit Gefahrgut beladen ist. Wie hoch ist die Anzahl der Güterwagen in Hamburg und wie hoch die Anzahl, die mit Gefahrengut befüllt wurde?
Es werden in Deutschland tonnenweise Salzsäure, Schwefelsäure, Flüssiggas, Flusssäure oder andere gefährliche Substanzen auf die Reise geschickt - allesamt hochexplosive, giftige oder ätzende Flüssigkeiten. Woher kommen diese Substanzen und wohin gehen diese Frachten?

B. Uduwerella

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

wie ich bereits in meiner letzten Antwort erläuterte, ergeben sich die Begrenzungen aus der aktuellen EU-Gesetzgebung und aus dem Baseler Abkommen. Hamburg ist nicht Empfängerland und kann daher den Transport rechtlich nicht verhindern.

Bezüglich Ihrer weiteren Fragen, die ich aus dem Stehgreif nicht beantworten kann (ich bin Innenpolitiker und weniger Umweltexperte), möchte ich Sie um einige Tage Geduld bitten. Denn meine Bürgerschaftskollegin Monika Schaal (SPD) hat zu dem Themenkomplex „Giftmülltransporte“ eine „Schriftliche Kleine Anfrage“ an den Senat gerichtet, die dieser im Laufe der kommenden Woche beantwortet haben wird. Diese Drucksache stelle ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Bitte geben Sie mir über mein Abgeordnetenbüro (Telefon 040/69 69 23 62) oder per Mail (bruno.claussen@cduhamburg.de) Ihre Kontaktdaten auf, damit ich Ihnen diese Drucksache zuleiten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bruno Claußen