
(...) Von einer "Totalüberwachung" kann bei den aktuellen politischen Vorschlägen absolut keine Rede sein. Äußerungen, die Angst vor "Totalüberwachung" und einer "Stasi 2.0" schüren, entbehren jeglicher sachlichen Grundlage. Auf wirkliche Ängste, die im Zusammenhang mit informationeller Selbstbestimmung bei vielen Menschen bestehen, gehen wir jedoch durchaus ein und haben deshalb auch bei dem Kompromiss, der jetzt zum BKA-Gesetz gefunden wurde, viele Regelungen vereinbart, die die Privatsphäre schützen, zum Beispiel einen umfassenden Richtervorbehalt für Überwachungsmaßnahmen. (...)