(...) Unterhaltsleistungen dagegen werden anders berechnet. Sie orientieren sich maßgeblich auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Die dahinterstehende Überlegung ist folgende: Lebt ein Kind in einer Familie mit beiden Elternteilen zusammen, schaffen diese einen gewissen Lebensstandard, der ihrem Einkommen entspricht und von dem auch das Kind profitiert. (...)
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