(...) Unterhaltsleistungen dagegen werden anders berechnet. Sie orientieren sich maßgeblich auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Die dahinterstehende Überlegung ist folgende: Lebt ein Kind in einer Familie mit beiden Elternteilen zusammen, schaffen diese einen gewissen Lebensstandard, der ihrem Einkommen entspricht und von dem auch das Kind profitiert. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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