(...) Deshalb hat sich das Bundesinnenministerium auch dafür entschieden, die besondere Altersgrenze für die Bundespolizei nicht zu erhöhen. Wenn einige Bundesländer dies anders sehen und die besondere Altersgrenze für ihre Landespolizeibeamten erhöhen, so ist dies allein deren Entscheidung und aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Kontrolle durch den Bund entzogen. Für Kritik an abweichenden landesrechtlichen Regelungen bin ich daher die falsche Ansprechpartnerin. (...)
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