
(...) Und ich stehe vor allem auch für den Dialog zwischen religiösen Menschen und solchen, die sich als agnostisch oder atheistisch verstehen. Für mich ist der Grundgesetz-Artikel 4 entscheidend, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses als Verfassungsgrundsatz festschreibt. Dies gilt besonders in einem Land mit fast 80 % Nichtgläubigen und sich keiner Kirche zugehörig fühlenden Menschen (Atheisten) und einer Partei, in der diese Anzahl noch erheblich größer sein dürfte. (...)