
(...) Ob UV-Schutzkleidung und Sonnencreme erstattet werden, legen die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen im sogenannten Hilfs- und Pflegemittelverzeichnis fest. Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind (§ 33 Sozialgesetzbuch V). (...)