(...) Für die Arbeitssuchenden gilt das Sozialgesetzbuch II und für alle anderen, die nur ein Einkommen unter dem Existenzminimum zum Leben haben, das Sozialgesetzbuch XII. In diesem werden die Leistungen der Sozialhilfe geregelt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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