
 Antwort 13.08.2013 von Bianca Tröge   ÖDP
(...) Das Recht auf Leben darf niemals anderen Interessen untergeordnet werden. Schwangerschaftsberatung soll in erster Linie dem Ziel dienen, das ungeborene Leben zu schützen. Außerdem sollen Perspektiven für ein Leben mit Kind aufgezeigt werden. (...)

