Antwort 15.03.2006 von Bernhard Schätzle CDU
Sehr verehrte Frau Gaudian,

Sehr verehrte Frau Gaudian,
Sehr geehrte Frau Meißner,
Sehr geehrte Frau Heppler,
Sehr geehrter Herr Barth,
in der Landespolitik kann man hier leider gar nichts machen. Das Luftsicherheitsgesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Schätzle