(...) Ein Abgeordneter ist also niemandem Rechenschaft über sein Abstimmungsverhalten schuldig. Ob und wann er unter Umständen einem Gesprächspartner genauer darlegt, welche Entscheidungsgrundlage zu einer bestimmten Abstimmung geführt hat, bleibt ihm vorbehalten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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