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Frage von Marius-Christian H. •

Frage an Bernd Scheelen von Marius-Christian H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Scheelen,

mit tiefer Bestürzung habe ich soeben die Ausführungen unseres Bundesdatenschützers Peter Schaar zur Kenntnis genommen:
http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/610246/Kritik-an-Verkaeufe-durch-Kommunen.html

Zitate:
"...Allein die Stadt Bochum erzielt jährlich Einnahmen von rund 220.000 Euro.
Etwa ein Viertel der rund 125.000 Melderegister-Auskünfte sei gebührenpflichtig.
Gelsenkirchen nimmt eigenen Angaben zufolge pro Jahr etwa 170.000 Euro durch die Weitergabe von Melderegister-Daten ein.
...äußerst kritisch, insbesondere weil diese Daten ja zwangsweise für hoheitliche Zwecke erhoben werden"

"Es muss etwas geschehen, es darf nicht nur geredet werden",
sagte Schaar der "Financial Times Deutschland" mit Blick auf das Treffen am Donnerstag.
"Daten sollen für Werbezwecke nur noch verwendet werden,
wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich in diese andere Verwendung eingewilligt hat."

Ich halte es für ein Unding, dass der Adressverkauf durch den Staat an Adresshändler auch nur ansatzweise legal ist...

Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Unterstützen Sie den Bundesdatenschutzbeauftragten? Und werden Sie sich dafür einsetzen, diese
fragwürdige Praxis der Kommunen abzustellen?

Mit bersten Grüßen aus Krefeld,
Marius-C. Hammerich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hammerich,

auch ich verurteile die widerrechtliche Nutzung von personenbezogenen Daten. Die bekannt gewordenen Fälle von Datenmissbrauch zeigen sehr deutlich, dass Einsicht und freiwillige Selbstverpflichtung zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten nicht ausreichend sind.
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Die Definition des Datenschutzes muss daher eben genau an diesem Recht ausgerichtet werden.
In der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll diesem Punkt Rechnung getragen werden.
Ich sehe jedoch in der Weitergabe von Melderegister-Daten gegen Bezahlung keine „fragwürdige Praxis der Kommunen“, da das Melderegister als ein öffentliches Register geführt wird und auch als solches angelegt wurde. In meinen Augen kann an dieser Stelle nicht von einem „nicht-legalen Adressverkauf“ gesprochen werden, da die Herausgabe von gebührenpflichtigen Melderegister-Auskünften durch das Melderechtsrahmengesetz, die Melderechte des jeweiligen Bundeslandes sowie der Rechtsverordnungen juristisch geregelt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen