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Frage von Sigbert P. •

Frage an Bernd Scheelen von Sigbert P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine Frage: Sind Politiker von den Monopolen abhängig, da viele vo Ihnen in deren Aufsichtsräten vertreten sind und Ihre Interessen meiner Meinung nach in der Gesetzesgebung mit eingeben? Die Politik die zur Zeit von den "Volksvertretern" betrieben wird, ist nicht im Interesse der Bevölkerug sondern der Monopolisten. Über eine Politikverdrossenheit und Parteiaustritten brauchen sich daher die Politiker nicht wundern.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Plehn,

Sie kritisieren, dass viele Bundestagsabgeordnete zahlreiche Aufsichtsratsposten wahrnehmen und deshalb in ihren politischen Entscheidungen nicht frei wären. Artikel 38 des Grundgesetzes besagt, dass Bundestagsabgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ob Abgeordnete, dieser Anforderung immer gerecht werden, kann ich nicht entscheiden.

Ich kann nur für mich persönlich sprechen: Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich zurzeit eine monatliche Diät und eine steuerfreie Kostenpauschale. Daneben erhalte ich Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgelder) im Zuge meiner Tätigkeiten als Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Krefeld, sowie als Aufsichtsrat der Stadtwerke Krefeld und als ehrenamtlicher Bürgermeister von Krefeld. Diese Tätigkeiten haben mich in den vergangenen 14 Jahren noch nie zu einer Entscheidung als Bundestagsabgeordneter verleitet, die ich nicht ohnehin in der Form getroffen hätte.

Die SPD-geführte Bundesregierung hatte in der vergangenen Legislaturperiode entscheidende Gesetzesänderungen gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP durchgesetzt. Seitdem ist die Annahme von finanziellen Zuwendungen verboten, wenn diese Gelder „ohne angemessene Gegenleistung“ gezahlt werden. Insbesondere müssen nun alle Einnahmen über 1000 Euro monatlich gegenüber dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden und werden von ihm veröffentlicht.

Das Bundesverfassungsgericht musste sich nach Klage einiger Abgeordneter zu der Frage am 4. Juli diesen Jahres äußern. Es hat die neuen Regelungen des Abgeordnetengesetzes bestätigt. Deshalb möchte ich daraus kurz zitieren:

"Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig." "Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Bundestages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen. Unzulässig ist insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird."

Ich erwarte, dass sich alle Bundestagsabgeordneten an diese vom Verfassungsgericht genannten Bedingungen halten. Die von Ihnen, Herr Plehn, formulierten Befürchtungen sollten dann keine Grundlage mehr haben.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen