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Bernd Reinert
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Frage von Victor-Philipp B. •

Frage an Bernd Reinert von Victor-Philipp B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert,

wie auch immer der Volksentscheid ausgehen mag, so ist mir negativ die Darstellung an Informationen in dem Begleitheft aufgefallen. Im Einzelnen:

1. Das Gesetz, welches zur Abstimmung steht, wird nicht zum Nachlesen angeboten - und dies, obwohl eine Gesetzesänderung Der Kern des Entscheides ist!

2. Ist das Informationsheft mit der Drehung zur Hälfte zwar ganz witzig gemacht, aber die Darstellung von Initiative vs. Bürgerschaft führt m.M. nach automatisch zu einem Wahlkampf zwischen Regierung und Opposition im Bürgerschaftsteil.

3. Werden umfangreiche Änderungen auf einfache Slogans zurückgeführt - der Wähler kann daraus nicht auf die Komplexität der Entscheidung rückschliessen. Beispielsweise würde jeder Bürger unabhängig seiner Partei dem Satz "Gesundheit ist keine Ware" zustimmen. Aus diesem Slogan ist aber kein Rückschluss auf den Krankenhausverkauf möglich und dient daher nur einer einseitigen Manipulation der Wähler.

Können Sie bzw. die Bürgerschaftsfraktion der CDU sich eine Anpassung der Gesetze zur neutraleren politischen Darstellung der Abstimmungen vorstellen?

Mein Vorschlag wäre:
1. Verpflichtung zum Abdruck der Gesetzesänderungen mit vollen Text bei zukünftigen Volksbefragungen/-entscheiden.

2. Darstellung von Pro und Contra zu gleichen Teilen, unabhängig von Partei oder Organisation. Zusätzlich eine Liste der Parteien mit Wahlempfehlungen (Pro/Contra/keine Empfehlung).

Wie bewerten Sie eine solchen Vorschlag?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Busch,

Ihr erster Vorschlag, dass in dem Informationsheft zum Volksentscheid der Wortlaut der vorgeschlagenen Gesetzesänderung enthalten sein muss, gefällt mir: so können sich die Abstimmungsberechtigten besser informieren. Wir werden dies in der Fraktion beraten, was aber einige Zeit in Anspruch nehmen wird, denn im Detail steckt manchmal nicht nur ein Teufel.

Mit Ihrem zweiten Vorschlag kann ich mich nicht so spontan anfreunden, denn wer soll das Pro und Contra neutral darstellen? Ich finde, dass bei einer Argumentation auch immer klar sein muss, wer sie vertritt. Aber auch dies werden wir beraten. Die gegenwärtige Aufteilung des Informationshefts entspricht dem gerade geänderten Gesetz, wonach den Initiatoren des Volksentscheids die eine Hälfte zusteht und der Bürgerschaft (wenn sie Stellung nimmt) die andere, und wenn in der Bürgerschaft unterschiedliche Auffassungen vorhanden sind, sind diese entsprechend darzustellen, wobei sich der jeweilige Umfang nach der Sitzverteilung im Parlament richtet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert