Portrait von Bernd Reinert
Bernd Reinert
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bernd Reinert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Willi M. •

Frage an Bernd Reinert von Willi M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Her Reinert,

seit wenigen Tagen stehen bei uns im Problemstadtteil Billstedt unzählige Plakate, diesmal nicht mit Herrn Kusch, sondern mit einer Warnung vor dem Volk. Warum wird einer Minderheit von 35 % der Wahlberechtigten die Qualifikation zur politischen Entscheidung von Ihnen und Ihren Parteifreunden abgesprochen, ja sogar vor dieser 35 %igen Minderheit als Verfassungsfeinde gewarnt, wenn Sie und Ihre Parteifreunde mit nur knapp 30 % oder um die nur 30 % der Wahlberechtigten (ich glaube ich erinnere die Zahlen der letzten Wahl richtig) über die Bevölkerung bestimmen ?

Ist eine kleinere Gruppe von unter 35 % kein Verfassungsfeind, erst eine größere Minderheit ab 35 %? Wird mich in Zukunft der amtliche Verfassungsschutz vor dieser 35 %igen Minderheit schützen und die gute Minderheit von unter 30 % weiter gegen das Volk regieren? Was bedeuten Ihnen christliche und demokratische Gedanken und Überzeugungen? Bertolt Brecht sagte einmal sinngemäß: Sucht Euch ein anderes Volk!

Mit freundlichen Grüßen Willi Mittelstädt

Portrait von Bernd Reinert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mittelstädt,

Ganz klar vorneweg: die Initiatoren des jetzt anstehenden Volksentscheids sind für mich keine Verfassungsfeinde - sie haben aber ein anderes Verständnis von Demokratie. Es geht auch nicht um die Qualifikation, die jemand hat oder nicht hat - in der Demokratie zählt jede Stimme gleich viel.

Im Kern geht es um die Frage, ob eine Minderheit das Recht erhalten soll, Verfassungsänderungen zu beschließen, und da ist unser Nein sehr gut begründet: die Verfassung regelt die Grundsetze des Zusammenlebens der Menschen und der Politik hier in Hamburg, und sie hat sich bewährt, was man daran sehen kann, dass sie bisher nur zehnmal geändert worden ist (eine der Änderungen, die die Bürgerschaft
beschlossen hat, war übrigens die Einführung der Volksgesetzgebung).

Für die Bürgerschaft, unser Parlament, ist eine Verfassungsänderung sehr schwierig: sie muss in zwei getrennten Sitzungen, zwischen denen dreizehn Tage liegen müssen, jeweils mit einer Zweidrittel-Mehrheit diese Verfassungsänderung beschließen - und wenn man sich die Verfassung genau ansieht, können sogar 31 der 121 Abgeordneten eine Verfassungsänderung verhindern, indem sie nicht an der Abstimmung teilnehmen: 25,6% der Abgeordneten haben also ein "Veto" gegen jede Änderung unserer Verfassung. Durch diese Regelungen werden Minderheiten geschätzt, und das finde ich auch richtig, gerade als Mitglied der Christlich-Demokratischen Union.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert