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Frage von Angelika W. •

Frage an Beatrix Philipp von Angelika W. bezüglich Gesundheit

Wie kommen Behinderte bei der Agentur für Arbeit zu Irem Recht auf Umschulung?

Wie sieht das praktisch aus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Witschke,

vielen Dank für Ihre kurze, aber sehr konkrete Frage, der ich zugleich berechtigte Kritik entnehmen kann.

Die Situation für Menschen mit Behinderungen in Deutschland hat sich verschlechtert, vor allem in der Arbeitswelt. Vor zwei Jahren gab es noch rund 30.000 weniger schwerbehinderte Arbeitslose. In der Realität werden Rechtsansprüche vor Ort aus finanziellen Gründen nicht eingelöst.

Während sich die Bundesregierung in ihrem Behindertenbericht selber Erfolge bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen attestiert, sieht die Realität tatsächlich ganz anders aus: Träger von Ausbildungseinrichtungen für behinderte Menschen, wie Berufsförderungswerke, die bereits in Arbeit befindliche Menschen umschulen, und Berufsbildungswerke, die behinderten Jugendlichen eine ihren Fähigkeiten angepasste Ausbildung ermöglichen, klagen über eine rückläufige Vergabe der Plätze durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Eingliederungszuschüsse, die an Arbeitgeber gezahlt werden, die behinderte Menschen beschäftigen, werden nur noch zögerlich oder gar nicht mehr von der BA gewährt. Die Budgets für den Rehabilitationsbereich scheinen aufgebraucht zu sein oder stehen kurz davor. Nicht nur finanzielle, auch organisatorische und personelle Probleme hemmen die Vermittlung behinderter Menschen. Mängel in der Umsetzung von Hartz IV haben zur Folge, dass die Gruppe der behinderten Arbeitslosen droht, durch die Maschen zu fallen. Fraglich ist beispielsweise, woher die Optionskommunen die Fachkompetenz für den Reha-Bereich bekommen sollen. Eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ans Licht gebracht, dass die Zahl der Mitarbeiter im Reha-Bereich der BA auf rund die Hälfte gekürzt worden ist. Vielfach fehlen schlichtweg geeignete Ansprechpartner. Ebenfalls problematisch ist, dass die bundesweite Arbeitsvermittlung derjenigen Behinderten bedroht ist, die in Optionskommunen leben.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Vermittlung behinderter Arbeitsloser“ [siehe: http://www.huberthueppe.de/behi05/15-5532.pdf] lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Die Bundesregierung ist dabei bemüht, die Fragen nach der finanziellen Situation im Rehabilitationsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu umgehen. In vielen Bereichen lägen keine Zahlen vor. Der Tenor der gesamten Antwort ist: die BA mache alles richtig, von Mittelkürzungen bei der beruflichen Rehabilitation könne keine Rede sein, die Belegungszahlen in Berufsbildungswerken seien auf Normalniveau. Die Aussagen der Bundesregierung entsprechen aber nicht der Realität.

Die CDU/CSU fordert eine selbstkritische und realistische Überprüfung der Situation der Arbeitsvermittlung für behinderte Menschen und stellt u.a. die Frage, ob die Bundesagentur für Arbeit in Zukunft noch bereit sein wird, ihre Verantwortung für die berufliche Rehabilitation wahrzunehmen. In Zeiten knapper Mittel ist es verständlich, dass die vorhandenen Ressourcen wirtschaftlich genutzt werden müssen. Inakzeptabel ist jedoch die intransparente Informationspolitik der Bundesregierung und der BA, die sowohl die behinderten Menschen als auch die Mitarbeiter der Träger völlig im Regen stehen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Beatrix Philipp