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Antwort von Beate Merk
CSU
• 23.11.2009

(...) Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Ihren Beschwerden über Bescheide eines Generalstaatsanwalts befasst war, hat sich kein Anlass zu dienstaufsichtlichen Beanstandungen ergeben. Insofern verweise ich auf die Ihnen erteilten Bescheide. (...)

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