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Antwort von Beate Merk
CSU
• 23.04.2013

(...) 1. Mieter erhalten regelmäßig keine unbeglaubigten Grundbuchauszüge, da diese nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Einsichtsrecht in das Grundbuch hinsichtlich derjenigen Eintragungen haben, die sie auch tatsächlich betreffen. § 45 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV) regelt die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines Teils des Grundbuchblattes. (...)

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