Portrait von Beate Merk
Antwort 19.02.2013 von Beate Merk CSU

(...) Unabhängig davon ist es den Stellen der Justizverwaltung aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit der Gericht verwehrt, gerichtliche Entscheidungen aufzuheben, abzuändern oder zu bewerten. Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit keine Regelungen zu dem in Familiensachen anzuwendenden Recht enthält. (...)

Frage von Daniel G. • 07.02.2013
Frage an Beate Merk von Daniel G. bezüglich Jugend
Portrait von Beate Merk
Antwort 05.03.2013 von Beate Merk CSU

(...) für die Einführung von „Wesenstests“ mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei Richterinnen und Richtern besteht aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Regelmäßigen nicht-anlassbezogenen Untersuchungen stünde zudem die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. (...)

Frage von Gerhard L. • 06.02.2013
Frage an Beate Merk von Gerhard L. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 20.02.2013 von Beate Merk CSU

(...) Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist es als Organ der Justizverwaltung wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. (...)