Frage von Andreas W. • 02.03.2013

Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Foto: Eleana Hegerich | CSU-Fraktion
(...) 1. Mieter erhalten regelmäßig keine unbeglaubigten Grundbuchauszüge, da diese nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Einsichtsrecht in das Grundbuch hinsichtlich derjenigen Eintragungen haben, die sie auch tatsächlich betreffen. § 45 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV) regelt die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines Teils des Grundbuchblattes. (...)