
(...) Das muss endlich auch im Gesetz deutlich zum Ausdruck kommen. Nach gegenwärtiger Rechtslage gilt ein Raub als Verbrechen, der sexuelle Missbrauch von Kindern dagegen nur als Vergehen, sofern keine erschwerenden Begleitumstände vorliegen. Das ist eine Schieflage in unserer Rechtsordnung, die dringend beseitigt werden muss. (...)