(...) für die Einführung von „Wesenstests“ mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei Richterinnen und Richtern besteht aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Regelmäßigen nicht-anlassbezogenen Untersuchungen stünde zudem die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. (...)
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