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Barbara Steffens
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Frage von Martin Z. •

Frage an Barbara Steffens von Martin Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

es ergeben sich durch Ihre Antwort weitere Diskrepanzen:

Bitte nennen Sie mir genau die Namen Ihrer Experten, die Ihnen diesen Schluss nahe legten. Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, warum diese Experten nicht das Ressort ´Gesundheit´ selbst übernehmen.

Sehen Sie Ihre Verantwortung dahin gehend, dass Sie auch Bevormunden dürfen? In wie weit verstehen Sie Ihre Wählerbeauftragung durch einen Minderheitenregierung dahingehend, frei geborenen Menschen vorzuschreiben was Sie wollen?

Warum lesen Sie nicht die Texte genau, die die Herleitung von Fragen betreffen? Wieso verwenden Sie offenkundig Falschinformationen zur Untermauerung ihrer Fehlentscheidung hinsichtlich der elektronisch Zigarette:

Schweiz: In der Schweiz entschied der Nationalrat im Dezember 2011, dass der Bundesrat die elektronische Zigarette bzw. die Liquids von der Tabaksteuer befreien muss, da die Schädlichkeit derselben nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei.[15]

China: Dort ist die elektronische Zigarette überhaupt nicht verboten. Dies betrifft nur HongKong.

>> Die EU-Kommission will die gesundheitlichen Folgen jetzt genauer untersuchen.<<

Der europäische Gerichtshof hat bereits Mehrfach zu Gunsten elektronisches Zigarette entschieden.
Wie lange Gedenke Sie noch diese Form der ´Rechtsbeugung´ aufrecht zu erhalten und europäisches Recht zu ignorieren?

Mit erbosten, aber dennoch respektvollen Grüße in der Hoffnung, dass Sie endlich mit diesem Regulationswahnsinn aufhören.

Martin Zenker

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zenker,

gerne reagiere ich auch noch einmal auf Ihre weitere Frage. Zunächst einmal weise ich Ihre Vorwürfe der Falschinformationen und auch der Bevormundung zurück. Meine Quellen belegen das, was ich in meiner Antwort auf Ihre erste Frage vom 18. Januar 2012 geschrieben habe und wenn ich vor dem Gebrauch der E-Zigarette warne, hat das nichts mit Bevormundung zu tun. Es ist meine Pflicht auf mögliche Gefahren hinzuweisen und der komme ich nach. Da es meine Zeit nicht zulässt, ausführlicher auf Ihre Fragen einzugehen, bitte ich Sie sich bei weiteren Fragen an mein Ministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Steffens