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Barbara Steffens
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Frage von Sven K. •

Frage an Barbara Steffens von Sven K. bezüglich Gesundheit

Gute Tag Frau Steffens,

das Sie Nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel einzustufen wünschen ist ja inzwischen hinlänglich bekannt.
Auch der Erlass dazu welcher an die zuständigen Stadt / Kreis - Behörden Versand wurde.

Nun lese ich aber eine Veröffentlichung des Kreises Unna sowie auch der Stadt Lünen aus welcher hervorgeht das dass benutzen von E-Zigaretten und Liquids strafbar wäre. Ich zitiere hier einmal den entsprechenden Absatz : Zitat :

"In dem Dezember-Erlass an die Bezirksregierungen und an die Kreise bzw. kreisfreien Städte hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass E-Zigaretten und E-Liquids als Arzneimittel einzuordnen seien. Wegen der fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung dürften sie aber weder verkauft noch benutzt werden. Ein Verstoß, so das Ministerium weiter, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geld-strafe geahndet werden"
Zitat Ende
Quelle : http://www.unna.de/kreisstadt+unna/kreisstadt-unna/startseite/aktuelle-meldungen/verbot-von-e-zigaretten.html

Ich sehe darin das hier weit über den Erlass hinaus geschossen wurde und mich als "Dampfer" kriminalisiert.
Der Kreis Unna behauptet mit dieser Veröffentlichung das auch ich persönlich gegen das Arzneimittelgesetz verstoße und gibt vor mich sofern er davon Kenntnis bekommt einem Strafverfahren zuführen zu wollen.

Ich sehe alleine dadurch das ich eine E-Zigarette benutze keinerlei Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
Auch das reine Konsumieren eines Nikotinhaltigen Liquids sehe ich ebenfalls nicht als strafbare Handlung.

Wie ist hierzu Ihre Einschätzung ?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus

Sven Kemmler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kemmler,

gerne beantworte ich Ihre Frage:
Das Rauchen der E-Zigarette ist nicht verboten, aber der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids, wenn die arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt.
Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig.

Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens
Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter