(...) Wie auch von Ihnen bereits angedeutet, existiert bereits heute mit den Ein-Euro-Jobs eine Beschäftigungsform, die Elemente von Zwangsarbeit besitzt. Erwerbslose im ALG II-Bezug können einen ihnen angebotenen Ein-Euro-Job nicht sanktionslos ablehnen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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