Frage an Bärbel Höhn von Bernhard K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Höhn,
wenn im Freien Feinstaub-Konzentrationen von 50 Mikrogramm dauerhaft überschritten werden, müssen Kommunen zum Schutz ihrer Bürger einen Luftreinhaltungsplan starten, etwa Lkw-Fahrverbote.
Wenn in Gaststätten durch Rauchen dauerhaft 200 Mikrogramm überschritten werden, muß die Gaststätte nicht zum Schutz der Gäste geschlossen werden; warum?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kletzenbauer

Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
die Problematik sehen wir ähnlich. Deswegen setzen wir uns für ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie ein. Nähere Infos finden Sie unter http://www.baerbel-hoehn.de/cms/default/dok/144/144780.mehr_lebensqualitaet_durch_rauchfreie_ra.htm .
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Holstein