Frage an Aygül Özkan von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Özkan,
im Interview der Berliner Morgenpost werden Sie mit folgender Aussage zitiert:
"Wir brauchen an unseren Gerichten dringend mehr Richter mit Migrationshintergrund. Damit die Betroffen auch sehen, hier entscheidet nicht eine fremde Autorität, sondern wir gehören da auch zu."
Meine Frage an Sie:
Für einen deutschen Staatsbürger mit oder ohne Migrationshintergrund ist bezüglich des Justizwesens der deutsche Staat mit seinen Richtern die juristische Autorität. Der Betroffene ist Deutscher und unterliegt somit den deutschen Gesetzen.
Für einen fremden Staatsbürger ist der deutsche Staat ebenfalls die zuständige Autorität in Rechtsfragen, weil er sich freiwillig in Deutschland aufhält und sich somit auch den deutschen Gesetzen unterzuordnen hat.
Wie ist Ihre Aussage also zu verstehen, ein deutscher Richter stelle für einen Menschen mit Migrationshintergrund eine fremde Autorität dar?
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Seidler