
(...) Selbstverständlich ist es nicht so, dass die Daten der Bundestagsabgeordneten als schützenswerter angesehen werden als die der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die derzeitige Regelung zur Datenprotokollierung durch die Bundestagsverwaltung, nach der die Verbindungsdaten der Abgeordneten für drei Monate gespeichert werden, stammt aus dem Jahr 2008 und war in erster Linie zur Datenwiederherstellung bei technischen Problemen geschaffen worden. Bei der jetzt von der Kommission des Ältestenrats für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und –medien (IuK-Kommission) angedachten Änderung der Speicherfrist auf eine Woche handelt es sich um eine Anpassung auf das technisch notwendige Mindestmaß. (...)