(...) Dies ist die einzige Möglichkeit, Daten zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner berühmten Entscheidung zur NRW-Regelung der Online-Durchsuchung dieses Vorgehen ausdrücklich anerkannt. Die einzige Alternative hierzu wäre der gänzliche Verzicht auf Datenerhebung und damit der Verzicht auf den Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Angriffen. (...)
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